Allgemeine Geschäftsbedingungen
Veranstalter
impact media projects GmbH
Eckherstraße 10b
85737 Ismaning
Deutschland
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Aussteller)
Artikel 1: Vertragsgegenstand und Zulassung
(1) Gegenstand dieser AGB ist ein Vertrag als Aussteller (im Folgenden als Kunde bezeichnet) am Event TEST CAMP INTRALOGISTICS und/oder die Anmietung von Präsentationsflächen auf dem TEST CAMP INTRALOGISTICS.
(2) Der Vertrag kommt erst mit der Standbestätigung durch impact media projects (im Folgenden als Veranstalter bezeichnet) rechtskräftig zustande.
(3) Eine Untervermietung an Mitaussteller ist nur nach vorheriger Einwilligung durch den Veranstalter zulässig. Die Rechnung wird immer an den Hauptaussteller gestellt. Der Hauptaussteller haftet für ein Verschulden seiner Mitaussteller.
Artikel 2: Zahlungs- und Stornobedingungen, Kündigung
(1) Maßgebend für das Zustandekommen des Vertrages ist die Bestätigung des Angebotes und die damit verbundene Rechnung, die der Kunde von der impact media projects GmbH erhält. Alle Preise sind Nettopreise und werden in Euro in Rechnung gestellt.
(2) Die Rechnungen an den Kunden werden per E-Mail versendet. Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach ihrem Empfang geltend gemacht werden.
(3) Die Zahlungen sind 14 Tage nach dem auf der Rechnung angegebenen Datum fällig, falls nicht anders angegeben.
(4) Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Stornierung durch den Kunden werden folgende Stornierungskosten fällig:
Bei Stornierung durch den Kunden ab der Buchung bis zum 31.12. des Jahres vor der Durchführung des TEST CAMP: 80% des Gesamtbetrages.
Bei Stornierung durch den Kunden ab dem 1.1. des Jahres der Durchführung des TEST CAMP: 100% des Gesamtbetrages.
Die zum Zeitpunkt der Stornierung entstandenen Kosten aus gebuchten Zusatzleistungen sind zusätzlich vom Kunden zu tragen.
(5) Im Falle einer Stornierung durch den Veranstalter erhält der Kunde 100 % des geleisteten Entgelts zurück.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Kündigungsgrund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde oder der Veranstalter gegen eine in diesem Vertrag genannten Pflichten verstößt.
Artikel 3: Standbau und Präsentationsflächen
(1) Das TEST CAMP ist ein All-inclusive-Event. Dies bedeutet, dass Standbau (TRUSS Company Boxen), Mobiliar und Catering ausschließlich durch oder über den Veranstalter erfolgt.
(2) Eigener Standbau durch den Kunden (zum Beispiel Stellwände breiter als 2m, Messebausysteme oder Mobiliar) ist nicht zulässig. Die betrifft nicht das berechtigte Interesse des Kunden, Exponate auf den Testflächen in Szene zu setzen. Aber auch hier sind Standbau und Catering nicht zugelassen
(3) Die Leistungen und die jeweiligen Preise ergeben sich aus den vom Kunden ausgewählten Produkten und Dienstleistungen sowie im Shop des Ausstellerportals gebuchten Produkten und Leistungen. Sie sind Bestandteil des Vertrages.
(4) Die Testflächen (an die Company Box angrenzende Präsentations- und Fahrflächen) und Präsentationszeiten für Kunden werden vom Veranstalter zugewiesen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Präsentationsfläche oder eine bestimmte Präsentationszeit. Insbesondere ist der Veranstalter berechtigt, die Ausstellungsfläche aus Sicherheitsgründen nach Lage und Abmessung zu ändern.
Artikel 4: Termine, Auf- und Abbau
(1) Termine, Aufbau- und Abbauinformationen werden jährlich aktuell auf der Website und dem Ausstellerportal publiziert. Sie sind Bestandteil des Vertrages.
(2) Der Abbau muss bis spätestens 22.00 Uhr am letzten Veranstaltungstag erfolgen; es darf kein Material des Kunden über diesen Zeitpunkt hinaus am Veranstaltungsort verbleiben. Für Materialien, die nach 22.00 Uhr des Veranstaltungstages nicht vollständig vom Veranstaltungsort entfernt sind, kann der Veranstalter eine Gebühr von 50 € pro kg Gewicht und Tag an Abfuhr- und Lagerkosten erheben.
(3) Verpflegung und Getränke werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Ausschank von Getränken und Catering an den Ständen ist untersagt. Verpackte Snacks und Getränke (in Dosen oder Flaschen) in geringerem Umfang sind zugelassen. In Einzelfällen können Ausnahmen gewährt werden.
(4) Überschreitet der Kunde mit seinem Aufbau die gebuchte Fläche, so ist der Veranstalter berechtigt, entweder eine zusätzliche Gebühr von mindestens 2.000,- € zu berechnen oder den Rückbau der die gebuchte Fläche überschreitenden Teile zu verlangen.
Artikel 5: Höhere Gewalt, Absage
(1) Bei höherer Gewalt, die der Veranstalter ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtung hindern, ist der Veranstalter von deren Erfüllung entbunden. Der Veranstalter informiert die Kunden so bald wie möglich.
Dazu zählen zum Beispiel: Naturkatastrophen, Krieg, behördlich angeordnete Räumung, Stilllegung oder Verbote, Epidemie oder Pandemie, Terroranschläge, Wasserschäden, Kündigung oder Rücktritt sowie bauliche Maßnahmen der Messe Dortmund, Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung, Streiks oder Aussperrung.)
(2) In diesen Fällen erhält der Kunde die bereits bezahlte Miete und/oder Eintrittspreise ganz oder teilweise zurück, soweit die bezahlte Leistung, zum Zeitpunkt des Ereignisses noch nicht erbracht worden ist. Weitere Erstattungsansprüche oder Schadenersatzansprüche bestehen nicht, sofern der Veranstalter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
(3) Muss eine laufende Veranstaltung aus Gründen abgebrochen werden, die nicht in der Verfügungsgewalt des Veranstalter liegen, ist ein Rücktritt vom Vertrag oder die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches ausgeschlossen.
(4) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung oder einzelne Elemente der Veranstaltung kurzfristig zu verschieben, zu ändern oder abzusagen.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rücktritt bei Verschiebung oder Ortswechsel. Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
Artikel 6: Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, das Firmenlogo in einem druckfähigen Vektorformat (EPS o.ä.) zu liefern. Dieses darf vom Veranstalter uneingeschränkt für Werbezwecke verwendet werden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, auf dem Ausstellerportal das „Profil“ und „Publikationen“ vollständig auszufüllen bzw. zu aktualisieren
(3) Hat der Kunde im Rahmen des Pakets einen Auftritt als Redner auf der Bühne gebucht, muss der Kunde mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung den Namen und ein druckfähiges Foto (min. 1MB) des Redners per E-Mail liefern. Ist im Rahmen des Auftritts eine Präsentation erforderlich, muss diese mindestens 10 Tage vor der Veranstaltung per E-Mail im Format 16:9 als PDF- oder PowerPoint-Datei geliefert werden. Es ist nicht möglich, den eigenen Laptop für Präsentationen zu verwenden. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird entweder der Auftritt des Redners abgesagt oder eine Verspätungsgebühr von 850,00 € erhoben.
(4) Die vom Kunden gehaltenen Präsentationen dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde stellt ferner sicher, dass der Inhalt der von ihm veröffentlichten Materialien nicht gegen Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte, Wettbewerbsrechte oder allgemeine Persönlichkeitsrechte Dritter verstößt.
(5) Der Kunde stellt das TEST CAMP INTRALOGISTICS auf erstes Anfordern von allen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der genannten Pflichten des Kunden beruhen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Entstehung solcher Schäden und/oder Ansprüche nicht zu vertreten hat.
Artikel 7: Haftungsbeschränkung/Schadensersatz
(1) Mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit haftet der Veranstalter für Schäden nur, soweit diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder durch Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Veranstalter, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(2) Grundsätzlich nicht im Angebot enthaltene Leistungen sind Versicherungen der Mietgeräte und Stände sowie durch den Kunden gelieferte Exponate. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
(3) Außer im Falle der Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, der Verletzung einer Kardinalpflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch den Veranstalter, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und der Höhe nach auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
(4) Reklamationen wegen etwaiger Sachmängel des Standes oder der Ausstellungsfläche sind unverzüglich, aber spätestens aber am letzten Aufbautag, an den Veranstalter zu melden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden und führen zu keinen Ansprüchen gegen den Veranstalter.
Artikel 8: Datenschutz
(1) Der Veranstalter verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten (z.B. Anrede, Name, E-Mail, Firma, Funktion, Anschrift) gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
(2) Die personenbezogenen Daten des Kunden werden zur Durchführung der Veranstaltung und zur Abwicklung der zwischen den Parteien geschlossenen Verträge verwendet.
(3) Der Veranstalter stellt dem Kunden die Teilnehmerdaten zur Verfügung, sofern die Teilnehmenden nicht widersprochen haben. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Namen der Teilnehmenden.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit dem TEST CAMP INTRALOGISTICS erhaltenen Daten über Veranstaltungsteilnehmer ausschließlich für eigene Zwecke zu verwenden und diese insbesondere nicht an Dritte zu verkaufen oder in sonstiger Weise weiterzugeben.
(5) Der Kunde willigt für alle Medien unwiderruflich und unentgeltlich ein, dass der Veranstalter oder von ihr beauftragte Dritte berechtigt sind, im Rahmen der Messe Aufnahmen jeglicher Art von Personen und Sachen zu erstellen und zu bearbeiten sowie zu vervielfältigen, zu versenden oder für die Kommunikation in print und online sowie TV zu zeitlich und örtlich uneingeschränkt zu nutzen.
(6) Sollten weitere Informationen oder die Löschung der Daten des Kunden gewünscht werden, so steht unter der E-Mail-Adresse thilo.joergl@impact.mp ein Support zur Verfügung.
Artikel 9: Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Vorschriften widersprechen, so bleibt der Vertrag im Übrigen unberührt. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine andere wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich gleichkommt. Entsprechendes gilt für die Schließung einer Vertragslücke.
Ismaning, 11.6.2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Besucher)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil in jedem Vertrag zwischen der impact media projects GmbH, Eckherstraße 10b, 85737 Ismaning (im Folgenden: Anbieter) und dem Besucher des TEST CAMP INTRALOGISTICS. (im Folgenden: Besucher).
(2) Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf alle auf dieser Internetpräsenz angebotenen Leistungen des Anbieters. Der Besucher erkennt mit der Inanspruchnahme der Leistungen des Anbieters diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für ihn verbindlich an.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Besuch des TEST CAMP INTRALOGISTICS.
(2) Der Besuch ist kostenpflichtig. Es werden verschiedene Ticket-Kategorien offeriert.
(3) Die Tickets zum Besuch des TEST CAMP INTRALOGISTICS sind übertragbar. Der Veranstalter bietet unter thilo.joergl@impact.mp einen Service an, der die einmalige Namensänderung eines Tickets bis maximal drei Wochen vor der Veranstaltung durchführen kann.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation der Leistungen des Anbieters, insbesondere in Broschüren, Anzeigen und im Internet, stellt noch kein bindendes Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Besucher kommt durch die Registrierung des Besuchers auf dieser Internetpräsenz sowie deren Bestätigung durch den Anbieter zustande.
§ 4 Haftungsbeschränkung / Haftungsfreistellung
(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der Anbieter lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Anbieter, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen. Das gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(2) Die Haftung ist, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch den Anbieter, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Das gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
§ 5 Datenschutz
(1) Der Anbieter verwendet die von dem Besucher mitgeteilten Daten (z.B. Anrede, Name, E-Mail-Adresse) gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts.
(2) Die personenbezogenen Daten des Besuchers können an die Aussteller weitergegeben werden. Der Besucher erklärt sich mit der Kontaktaufnahme durch die Aussteller einverstanden. Der Besucher hat das Recht, diese Einwilligung zu jeder Zeit unter thilo.joergl@impact.mp zu widerrufen.
(3) Mit der vollständigen Abwicklung des Kontrakts werden die Daten des Besuchers, die aus rechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen, gesperrt. Diese Daten stehen einer weiteren Verwendung nicht mehr zur Verfügung. Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten gelöscht, sofern der Besucher in eine weitere Verarbeitung und Nutzung seiner Daten nicht ausdrücklich eingewilligt hat.
(4) Sofern weitere Informationen gewünscht werden oder die Löschung der Daten des Besuchers gewünscht wird, steht ein Support unter der E-Mail-Adresse thilo.joergl@impact.mp zur Verfügung.
(5) Mit dem Besuch der Veranstaltung willigt der Teilnehmer ein, dass der Veranstalter Bilder und Videos von ihm auch für werbliche Zwecke nutzen kann.
§ 6 Dauer des Vertrages
(1) Der Vertrag wird für die Dauer des TEST CAMP INTRALOGISTICS geschlossen.
(2) Die Berechtigung zum Besuch des TEST CAMP INTRALOGISTICS erlischt, wenn der Besucher seine Einwilligungserklärung zu diesen Geschäftsbedingungen zurücknimmt.
§ 7 Änderungen
(1) Das TEST CAMP INTRALOGISTICS behält sich das Recht vor, die gesamte Veranstaltung oder einzelne Teile zeitlich zu verlegen, zu ändern oder auch kurzfristig abzusagen. Wird die Veranstaltung aus wichtigen Gründen abgesagt, so erhält der Besucher die volle Teilnahmegebühr zurück. Schadensersatzansprüche bestehen nicht, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten des TEST CAMP INTRALOGISTIC vorliegt. Aus einer Terminverschiebung des Events ergibt sich für den Kunden kein Recht auf Stornierung.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für das Schließen einer Vertragslücke.
§ 9 Lieferbedingungen
Liefer- und Versandkosten: Der Versand per Email erfolgt kostenlos.
Ismaning, 11.6.2024